Rattenproblem
Wichtige Information an alle Gartenbesitzer: Gemeinsam gegen Rattenbefall in unserer Anlage!
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
ein schöner Kleingarten lebt von der Natur – doch nicht jeder tierische Gast ist in einer Gemeinschaftsanlage willkommen. In den letzten Wochen wurde in unserer Anlage vermehrt Rattenbefall festgestellt. Da sich die Tiere rasant vermehren und erhebliche gesundheitliche sowie bauliche Schäden anrichten können, müssen wir jetzt alle gemeinsam und konsequent handeln.
Wir beziehen uns hierbei auf den aktuellen Fachartikel der Zeitschrift „Kleingärtner“ (Ausgabe Mai 2026) sowie auf unsere verbindlichen Vereinsregeln.
Was sagt das Gesetz und unsere Gartenordnung?
Ein Rattenbefall ist keine Privatsache. Als Pächter sind wir gesetzlich und vereinsrechtlich streng zur Bekämpfung verpflichtet:
- Die gesetzliche Pflicht (NÖ Landessanitätsgesetz & Kleingartengesetz): Ein überhandnehmender Befall von Gesundheitsschädlingen (wie Ratten) ist in Niederösterreich melde- und bekämpfungspflichtig. Wird das Problem ignoriert, drohen behördliche Auflagen und im schlimmsten Fall Bußgelder für den gesamten Verein.
- Unsere Gartenordnung (§ 5 Abs. 1): Hier ist unmissverständlich festgelegt: „Jeder Gartenbesitzer ist zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen sowie allen anderen Schädlingen (Ratten, Mäuse usw.) verpflichtet. Den Anordnungen der Vereinsleitung ist bei der Schädlingsbekämpfung ausnahmslos Folge zu leisten.“
Woran erkennen Sie Rattenlöcher? (Laut Fachartikel Mai 2026)
Bitte kontrollieren Sie Ihre Parzelle – insbesondere nahe am Kompost, an Steinhaufen oder rund um Ihr Gartenhaus – auf folgende eindeutige Merkmale:
- Die Löcher: Ratten graben runde Öffnungen, die senkrecht in die Tiefe führen und meist einen Durchmesser von etwa 8 cm haben. (Zum Vergleich: Mauselöcher sind deutlich kleiner und messen meist nur 2 bis 5 cm).
- Der Kot: Typisch für Ratten ist spindelförmiger, glänzender Kot vor Ort.
Was ist JETZT zu tun? Unsere 3 goldenen Regeln zur Vorbeugung:
Ratten siedeln sich dort an, wo es ein leichtes Nahrungsangebot gibt. Die Bekämpfung funktioniert nur, wenn wir ihnen die Nahrungsgrundlage entziehen:
- 1. Absolutes Fütterungsverbot von Wildtieren: Das vermeintlich gut gemeinte Füttern von Igeln oder das großzügige Ausstreuen von Vogelfutter zieht Ratten magisch an. Wer „Igel und Vögel füttert“, füttert in der Realität leider meistens die Ratten mit.
- 2. Rattensichere Kompostierung (§ 4 Abs. 6 GO): Es dürfen keinerlei gekochte Speisereste, Fleisch, Brot oder Essensabfälle auf den Kompost geworfen werden! Zudem müssen Komposthaufen so angelegt sein, dass sie das Gesamtbild nicht stören und von unten gegen Untergrabung gesichert sind.
- 3. Fachgerechte Bekämpfung: Der Fachartikel betont: „Köder werden nur in gesicherten Boxen ausgelegt“, um andere Tiere (wie Vögel oder Haustiere) nicht zu gefährden. Bitte wenden Sie sich bei akutem Befall an die Vereinsleitung, damit wir die Maßnahmen koordinieren können.
Fazit:
Punktuelle Maßnahmen einzelner Pächter sind wirkungslos. Wenn eine Ratte auf Parzelle A vertrieben wird, wandert sie einfach auf Parzelle B weiter. Nur wenn sich ausnahmslos alle an den Fütterungsstopp und die Bekämpfungspflicht halten, bekommen wir das Problem dauerhaft in den Griff.
Die Vereinsleitung wird in den kommenden Tagen verstärkt Begehungen durchführen, um die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, Ihre Fairness gegenüber den Gartennachbarn und Ihr verantwortungsvolles Handeln!
Mit gärtnerischen Grüßen,
Die Vereinsleitung